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Wissenswertes zum Verfahren

Ein schwarzes Ausrufezeichen auf einem Holzwürfel.

EFV - Eignungsfeststellungsverfahren

Voraussetzung für die Bewerbung als Schulleiterin oder Schulleiter ist die erfolgreiche Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren (EFV). Seit der Erlassänderung vom 01.08.2016 ist das EFV für alle Schulformen verpflichtend.

Das EFV findet an zwei aufeinander folgenden Tagen statt und besteht aus vier der nachfolgenden Übungen:

  • Beratungsgespräch
  • Beurteilungsgespräch
  • Gruppendiskussion
  • Interview
  • Konfliktgespräch
  • Pädagogische Beurteilung von Unterricht
  • Postkorb
  • Projektplanung

In jeder einzelnen Übung wird das Verhalten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch jeweils zwei von sieben Beobachterinnen und Beobachtern bezogen auf zwei der Leitungskompetenzen

  • Kommunikation
  • Rollenklarheit
  • Innovation
  • Management

anhand von Kriterien bewertet.

Die Beobachterinnen und Beobachter stammen aus der Schulaufsicht, sind Vertreter der Schulträgerseite oder selbst Schulleitende und speziell für diese Aufgabe geschult worden. Es wird sichergestellt, dass die Beobachterinnen und Beobachter weder aktuell Dienstvorgesetzte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind, noch dass Verwandtschaftsverhältnisse zwischen ihnen und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bestehen.