Am 1. August 2007 trat der Lehrplan für diesen Ausbildungsberuf in Kraft.
Aufgrund der Vielfalt der Produkte in der keramischen Industrie variieren die Anforderungen, die an die Auszubildenden gestellt werden. Die Formulierung der Ziele in den Lernfeldern 1 bis 6 ermöglicht es, in Kooperation mit dem dualen Partner vor Ort auf die spezifischen Bedingungen einzugehen.
Die Lernfelder 1 bis 6 vermitteln gemeinsame Kompetenzen für die Ausbildungsberufe Industriekeramikerin Anlagentechnik/Industriekeramiker Anlagentechnik, Industriekeramikerin Dekorationstechnik/Industriekeramiker Dekorationstechnik, Industriekeramikerin Modelltechnik/Industriekeramiker Modelltechnik, Industriekeramikerin Verfahrenstechnik/Industriekeramiker Verfahrenstechnik. Damit ist eine gemeinsame Beschulung in diesen sechs Lernfeldern möglich.
Bildungsplan zum Download
Im Kontext
Dieser Beruf ist dem Fachbereich Technik/Naturwissenschaften zugeordnet (siehe Bildungspläne für den Fachbereich Technik/Naturwissenschaften).
Ausbildungsordnungen
Änderung in Kapitel 3.1
Stundentafel ab 1. August 2009
| Unterrichtsstunden | ||||
| 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | Summe | |
| I. Berufsbezogener Lernbereich | ||||
| Stoff- und Produktbehandlung | 120 | 80 | 80 | 280 |
| Produktionstechnik | 160 | 60 | 80 | 300 |
| Verfahrenstechnik | – | 140 | 120 | 260 |
| Fremdsprachliche Kommunikation | – | 0 - 40 | 0 - 40 | 40 - 80 |
| Wirtschafts- und Betriebslehre | 40 | 40 | 40 | 120 |
| Summe: | 320 | 320 - 360 | 320 - 360 | 1 000 - 1 040 |
| II. Differenzierungsbereich | ||||
| Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2, gelten entsprechend. | ||||
| III. Berufsübergreifender Lernbereich | ||||
| Deutsch/Kommunikation | Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2, gelten entsprechend. | |||
| Religionslehre | ||||
| Sport/Gesundheitsförderung | ||||
| Politik/Gesellschaftslehre | ||||
Änderung in Kapitel 2.2
Leistungen in Datenverarbeitung werden im Rahmen der Umsetzung der Lernfelder erbracht und fließen dort in die Bewertung ein.
Leistungen in den Fächern Wirtschafts- und Betriebslehre und Fremdsprachliche Kommunikation werden in enger Verknüpfung mit den Lernfeldern erbracht, jedoch gesondert bewertet.
Änderung in Kapitel 3.3.2
Kompetenzerwerb im Fach Wirtschafts- und Betriebslehre
Grundlage für den Unterricht im Fach Wirtschafts- und Betriebslehre ist der gültige Fachlehrplan für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung. Der Unterricht unterstützt die berufliche Qualifizierung und fördert zugleich eine fachspezifische Kompetenzerweiterung.
Der Lehrplan berücksichtigt die "Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe" (Beschluss der Kultusministerkonferenz [KMK] vom 07.05.2008 in der jeweils gültigen Fassung), die einen Umfang von 40 Unterrichtsstunden abdecken. Darüber hinaus sind weitere Handlungsbezüge enthalten, die bei zweijährigen Berufen im Umfang von 40 Unterrichtsstunden, bei dreijährigen Berufen im Umfang von 80 Unterrichtsstunden sowie bei dreieinhalbjährigen Berufen im Umfang von 100 Unterrichtsstunden zu realisieren sind.
Die Umsetzung der Handlungsbezüge erfolgt in Lernsituationen (vgl. Handreichung "Didaktische Jahresplanung", Kapitel 2.2). Dabei ist der für die Zwischen- und Abschlussprüfung bzw. Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung erforderliche Kompetenzerwerb zu berücksichtigen. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2.