"Gemeinsames Lernen möchte allen Menschen den ungehinderten Zugang zu schulischem Lernen ermöglichen. Auch das Berufskolleg befindet sich auf dem Weg zur Inklusion. Die Grundsätze hierzu sind im Schulgesetz in § 2 Abs. 5 geregelt: "Die Schule fördert die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung. In der Schule werden sie in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung). Schülerinnen und Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden nach ihrem individuellen Bedarf besonders gefördert, um ihnen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen."
Differenzierter Unterricht im Umgang mit Vielfalt und Heterogenität im Gemeinsamen Lernen für Menschen mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erfordert die Kooperation von Lehrpersonen, beteiligten Schülerinnen und Schülern, Ausbildungsbetrieben und aller am Lernprozess beteiligten Institutionen.
Begriffsbestimmung Inklusion
Es gibt viele Definitionen von Inklusion. Einzelne haben wir im Folgenden für Sie herausgestellt.
"Inklusion zielt auf gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen, unabhängig von ihren individuellen Dispositionen und Ausgangslagen."
(BIBB, https://www.bibb.de/de/1550.php Stand Januar 2016)
"Inklusion ist ein Schlüsselbegriff, der eine humane Gesellschaft kennzeichnet, die Verschiedenheit anerkennt und annimmt und auf einen gesamtgesellschaftlichen werteorientierten Grundkonsens zielt. In einem inklusiven Schulsystem wird das gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen zur Normalform."
(https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion, Stand Januar 2016)
Ein Ansatz, der "allen Menschen das gleiche volle Recht auf individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe ungeachtet ihrer persönlichen Unterstützungsbedürfnisse zugesichert sehen will."
(Hinz, 2006, S. 97 f.)
"das Miteinbezogensein; gleichberechtigte Teilhabe an etwas; Gegensatz Exklusion"
(www.duden.de; Stichwort: Inklusion, Stand Januar 2016)
"Inklusion ist nicht nur eine gute Idee, sondern ein Menschenrecht. Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Damit ist Inklusion sowohl ein eigenständiges Recht, als auch ein wichtiges Prinzip, ohne dessen Anwendung die Durchsetzung der Menschenrechte unvollständig bleibt."
(http://www.inklusion-als-menschenrecht.de, Stand Januar 2016)
Fragen und Antworten (FAQ)
Der Begriff "Behinderung" wird aus verschiedenen Perspektiven unterschiedlich definiert. Eine Behinderung ist nicht mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gleichzusetzen und umgekehrt. Im schulischen Kontext wird vom "Sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf" gesprochen:
"(1) Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund einer Behinderung oder wegen einer Lern- und Entwicklungsstörung besondere Unterstützung benötigt, entscheidet die Schulaufsichtsbehörde über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und die Förderschwerpunkte.
(2) Zuständig für das Verfahren ist die Schulaufsichtsbehörde, in deren Gebiet die Schülerin oder der Schüler die allgemeine Schule besucht oder besuchen müsste." (AO-SF § 10)
Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung wird in § 3 Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) definiert:
"Einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können begründen
An den Berufskollegs als Förderschule kann in begründeten Fällen nach §19 AO-SF auch sonderpädagogischer Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen sowie Emotional-Soziale Entwicklung förmlich festgestellt werden.
- Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernbehinderung, Sprachbehinderung, Erziehungsschwierigkeit)
- Geistige Behinderung
- Körperbehinderung
- Hörschädigungen (Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit)
- Sehschädigungen (Blindheit, Sehbehinderung)
- Autismus-Spektrum-Störungen".
Der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf Sprache wird in der Sekundarstufe II nicht mehr förmlich festgestellt.
"Behinderung" zieht nicht unbedingt einen Sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf nach sich, ebenso lässt sich aus einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf nicht unbedingt eine Behinderung schließen.
Schauen Sie auch im Tab "Lektüre" für Anregungen zur weiteren Lektüre.
Jeder Bildungsgang hat eigene Eingangsvoraussetzungen. Diese muss jede Schülerin und jeder Schüler erfüllen. Ausnahme: Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung können den Bildungsgang Ausbildungsvorbereitung bis zu drei Jahre lang besuchen (vgl. § 19 Abs. 4 AOSF ).
Damit Schülerinnen und Schüler keine Nachteile im Unterricht und bei Leistungsüberprüfungen aller Art haben, kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Dazu §15 APO-BK:
"Ergänzende Bestimmungen für behinderte Schülerinnen und Schüler
Soweit es die Behinderung oder der sonderpädagogische Förderbedarf einer Schülerin oder eines Schülers erfordert, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter Vorbereitungszeiten und Prüfungszeiten angemessen verlängern und sonstige Ausnahmen vom Prüfungsverfahren zulassen; in Prüfungen mit landeseinheitlich gestellten Aufgaben entscheidet an Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters die obere Schulaufsichtsbehörde. Entsprechendes gilt bei einer besonders schweren Beeinträchtigung des Lesens und Rechtschreibens. Die fachlichen Leistungsanforderungen bei Abschlüssen und Berechtigungen bleiben unberührt."
Für jedes Fach können dabei unterschiedliche Formen des Nachteilsausgleichs gewährt werden. Weitere Informationen finden zum Nachteilsausgleich finden Sie unter dem gleichnamigen Punkt auf der Seite des Schulministeriums. Auch für Berufsabschlussprüfungen, die durch die Kammern durchgeführt werden, kann auf Antrag ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Der Antrag muss bei der prüfenden Kammer gestellt werden. Finanziert wird der berufliche Nachteilsausgleich bei Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung nach SGB IX über die Integrationsämter oder die Agentur für Arbeit (im Rahmen von Rehabilitations-Maßnahmen). Nachteilsausgleiche werden immer individuell gewährt.
Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter können auf Antrag Schülerinnen und Schüler bei der Teilnahme am Unterricht und im Schulleben unterstützen sowie als systemische Unterstützung an Schulen eingesetzt werden. Der Antrag erfolgt durch die Schülerinnen und Schüler (ggf. die Erziehungsberechtigten) bei den zuständigen Behörden (örtlicher Träger der Sozial- oder Jugendhilfe bzw. bei den Landschaftsverbänden LWL bzw. LVR).
Für die Beendigung der sonderpädagogischen Förderung oder den Wechsel des Förderschwerpunkts in der Sekundarstufe II gilt § 18. Werden bei den in Absatz 5 genannten Förderschwerpunkten Anhaltspunkte für einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erstmals zu Beginn oder während der Zeit des Schulbesuchs in der Sekundarstufe II festgestellt, ist gemäß den §§ 11 bis 16 zu verfahren.
- Hier gilt §19 Abs. 6 AO-SF. Die sonderpädagogische Unterstützung wird auch in diesem Fall von der Schülerin oder dem Schüler oder den Erziehungsberechtigten über die Schule bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde beantragt.
- Die sonderpädagogische Unterstützung bei Schülerinnen und Schülern mit Autismus-Spektrum-Störung an Berufskollegs ist unter Beachtung der Regelungen in § 42 Abs. 4 AO-SF im Einzelfall möglich.
- Es ist förderlich, dass die Schülerin oder der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten, der Ausbildungsbetrieb oder der Maßnahmenträger bei der Anmeldung am jeweiligen Berufskolleg auf die besondere Situation hinweisen und ggf. im Vorfeld ein persönliches Gespräch führen. Bestenfalls werden im Rahmen der Anschlussvereinbarungen KAoA Kontakte rechtzeitig hergestellt und notwendige sowie hilfreiche Informationen ausgetauscht.
- Die abgebende Schule leitet Unterlagen zur Förderung (z. B. Gutachten, Förderdokumentation) an das Berufskolleg weiter (§ 6 VO-DV I). Die rechtzeitige Weitergabe von Unterlagen erleichtert die konkreten Planungen.
- Für eine angemessene Planung und Organisation der Förderung informieren die Schülerinnen und Schüler idealerweise ihr Berufskolleg darüber, welche Hilfsmittel sie benötigen und/oder welche räumlichen Voraussetzungen hilfreich wären. Es ist wünschenswert, diese Informationen spätestens vor Schuljahresbeginn, besser im Laufe des letzten Halbjahres vor dem Besuch des "neuen Berufskollegs" im persönlichen Gespräch mitzuteilen.
- Die Veröffentlichung Sonderpädagogische Förderschwerpunkte in NRW – ein Blick aus der Wissenschaft in die Praxis" des MSW (Juli 2016) informiert über sonderpädagogische Förderschwerpunkte.
- Informationen und Kooperation bieten auch die Förderschulen vor Ort sowie die Berufskollegs als Förderschule für die Förderschwerpunkte Hören und Kommunikation, Körperliche und motorische Entwicklung/Autismus-Spektrum-Störung und Sehen.
- Zahlreiche Verbände und Institutionen haben sich auf die Beratung bei Fragen zu spezifischen Förderschwerpunkten konzentriert. Sie sind nicht nur für schulische Belange Ansprechpartner, sondern informieren Betroffene und Verwandte in allen Fragen des Lebens.
Einzelne rechtliche Grundlagen
- UN-Behindertenrechtskonvention (PDF 234 KB)
- § 19 SchulG NRW: Sonderpädagogische Förderung
- § 20 SchulG NRW: Orte der sonderpädagogischen Förderung
- § 66 BBiG: Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen
- AO-SF Ausbildungsordnung sonderpädagogischer Förderung
- Informationen zur Gewährung von Nachteilsausgleichen
Unterstützende Aspekte zur Gestaltung gemeinsamen Lernens
Im Folgenden werden exemplarisch methodisch-didaktische Bedingungsfaktoren für das gemeinsame Lernen an allgemeinen Berufskollegs als Ort der sonderpädagogischen Förderung dargestellt, aus denen sich weitere individuelle Maßnahmen und Ideen für die Praxis ableiten lassen. Diese ersten pädagogischen Maßnahmen bilden Erfahrungen aus der Praxis ab, die sich an einzelnen Berufskollegs im Gemeinsamen Lernen als förderlich erwiesen haben. Die nun folgende Auflistung erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit, weil individuelle Aspekte nicht verallgemeinert werden können.
Im Austausch mit Schulen des Gemeinsamen Lernens wurden folgende Anregungen zum Unterricht genannt:
- regelmäßige Teamsitzungen aller beteiligten Personen (Lehrkräfte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter etc.)
Einrichtung von multiprofessionellen Teams
- Kooperation mit Einrichtungen (Förderschulen vor Ort, Berufskolleg als Förderschule im Förderschwerpunkt, Agentur für Arbeit, Maßnahmenträger etc.)
- Flexibilisierung des Stundenplans (z. B. genügend Zeit für individuelles Lernen/individuelle Förderung)
- Unterstützung des individuellen Lernens und eigenständigen Arbeitens durch Portfolio-Instrumente (z. B. Wochenplanung)
- Unterstützung neuer Lehrkräfte durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen
- Einschätzung personaler Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern fördern (auch in leichter Sprache)
Hinweise zu häufig verwendeten Unterrichtsmedien
Je nach Art der Einschränkungen sind die Schülerinnen oder Schüler darauf angewiesen, individuelle Zugänge zur barrierefreien Teilnahme am Unterricht zu erhalten. Nachfolgend werden häufig eingesetzte Medien beispielhaft mit einem "inklusiven Blick" betrachtet:
- Schriftliche Unterlagen
- Schriftlich festgehaltene Arbeitsergebnisse ermöglichen für die meisten Schülerinnen und Schüler Orientierung in und Speicherung von Inhalten. Für Schülerinnen und Schüler mit Hörbehinderungen oder mangelnden Sprachkenntnissen sind sie entscheidend für das Verstehen.
- Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen können im Unterricht keine Notizen parallel zum Unterrichtsgeschehen anfertigen. Hier kann die Führung eines Unterrichtsprotokolls helfen bzw. können Lehrkräfte Schülerinnen und Schüler eigene Notizen an die Hand geben.
- Menschen mit dem Förderschwerpunkt Sehen arbeiten darüber hinaus mit digitalen Fassungen der Unterrichtsmaterialien, um sich diese vorlesen und vergrößern lassen zu können.
- Umsetzen von Texten in einfache und leichte Sprache (s. unsere Internetpräsenz in leichter Sprache)
- Bilder
- Bilder ermöglichen die Verknüpfung abstrakter Begriffe und Ideen mit konkreter Anschauung. Ein Bild kann eine Erinnerungshilfe sein. Deshalb ist es wichtig, dass Bilder, die im Unterricht verwendet werden, eindeutig und relevant sind. Für Menschen mit Sehbehinderung sind Größe, Auflösung und Kontraste zusätzlich ein wichtiges Kriterium. Menschen mit Sehbeeinträchtigung benötigen ggf. eine Beschreibung der Bilder.
- Piktogramme eignen sich gut zur Verbildlichung von Inhalten für Menschen mit kognitiven Einschränkungen; im Bereich der Leichten Sprache sind sie Standard. (Hinweise zur Leichten Sprache bietet das Netzwerk Leichte Sprache e. V.)
- Videos
- Die Schulbuchverlage haben in den vergangenen Jahren begleitend zu den Fachbüchern multimediales Unterrichtsmaterial mit animierten oder interaktiven Veranschaulichungen und/oder kurzen Videos entwickelt. Menschen mit dem Förderschwerpunkt Sehen fehlen die visuellen Informationsanteile, Menschen mit dem Förderschwerpunkt Hören die auditiven Anteile. Was für einen sehenden und hörenden Menschen eine Bereicherung ist, ist für einen Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen nur dann sinnvoll, wenn die fehlenden Teile durch Audiodeskriptionen oder Untertitel ersetzt werden.
- Stimmlicher Ausdruck
- Menschen mit visuellen Einschränkungen sind darauf angewiesen, Informationen ohne visuelle Zusatzinformationen zu verstehen. Ausdrucksvolles Sprechen erhält die Aufmerksamkeit der Schülerinnen und Schüler.
- Gebärden
- Ein paar grundlegende Gebärden wie "Guten Morgen" oder "Wie geht es Ihnen?" sind für alle am Unterricht Beteiligten hilfreich, um eine positive Beziehung aufzubauen.
- Assistive Technologien
- Technische Hilfsmittel wie Braillezeile, Tafelbildkamera oder Mikroport-Anlagen unterstützen die Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit Sinnesschädigungen.
Aspekte von Barrierefreiheit
Gemeinsames Lernen bedarf der Umsetzung pädagogischer (und organisatorischer) Maßnahmen, die es allen Schülerinnen und Schülern ermöglichen, in einer geeigneten, möglichst barrierefreien Umgebung ungehindert zu lernen.
Barrieren hindern Menschen mit Behinderung unter Umständen an der Teilhabe. Die im Schulalltag auftretenden Barrieren sollten einerseits durch methodisch-didaktische und/oder organisatorische Veränderungen abgebaut werden.
Weil jeder Mensch anders und jede Behinderung individuell ist, sind auch die Barrieren für jeden verschieden. Barrierefreiheit ist also individuell zu bestimmen, um dann entsprechende unterstützende Maßnahmen abzuleiten (vgl. dazu § 2 SchulG NRW).
Hinweise zur Sicherheit bei Schülerinnen und Schülern mit körperlichen Beeinträchtigungen oder Sinnesschädigungen
Ist das Sicherheitskonzept der Schule an die Anforderungen inklusiver Beschulung angepasst? Je nach Behinderung benötigen Schülerinnen und Schüler ggf. bei Feuer- und Amokalarm:
- akustische und/oder optische Alarmsysteme
- Fluchtwegekonzepte für motorisch eingeschränkte Personen
- Begleitkonzepte für Menschen mit Förderschwerpunkt Sehen und Geistige Entwicklung
Informationen zu den einzelnen Förderschwerpunkten
Sonderpädagogische Förderschwerpunkte in NRW. Ein Blick aus der Wissenschaft in die Praxis.
Herausgeber: Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW), Stand: 07/2016.
Bildungswege
In unserer Rubrik Ausbildungsvorbereitung gewinnen Sie einen Überblick über die Möglichkeiten zum Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie zur beruflichen Orientierung.
Die Bundesagentur für Arbeit bietet auf planet-beruf.de eine Liste möglicher Fachpraktikerausbildungen an.
Beispiele für Bildungswege
Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung am allgemeinen Berufskolleg anhand von exemplarischen Fallbeispielen aus dem Gemeinsamen Lernen in den Förderschwerpunkten.
Geistige Entwicklung
(neu) Handreichung und exemplarische Unterstützungsmaterialien
- Aktualisierte Neuauflage vom 29.10.2024
Exemplarische Unterstützungsmaterialien
Körperlich-motorische Entwicklung
Fallbeispiel: Vorbereitung des Schulbesuchs und erste Unterrichtsstunden am allgemeinen BK
Wer?
Schüler der Berufsfachschule (Anlalge C), männlich, 19 Jahre; Muskeldystrophie (E-Rollstuhl-Fahrer); Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk am Förderberufskolleg Körperliche und motorische Entwicklung
Was?
- Informationsbeschaffung über barrierefreie Voraussetzungen bei der aufnehmenden Schule
- Anmeldung am allgemeinen Berufskolleg (im Idealfall mit Unterstützung der abgebenden Förderschule)
- Kontaktaufnahme des allgemeinen Berufskollegs mit der beratenden Institution: Vereinbarung eines Informationsbesuches
- Antrag des Schülers auf Unterstützung mit Hilfe von Inklusionsassistenten bei der zuständigen Behörde
- Information der Lehrkräfte am allgemeinen Berufskolleg über Besonderheiten im Unterricht durch beratende Institution, z. B.
- Erhöhung mündlicher Unterrichtsanteile zur Vermeidung von Passivität
- Aufklärung der Mitschülerinnen und Mitschüler über Behinderung und Rolle der Inklusionsassistentin
- Anpassung des Raumplanes zur Vermeidung häufiger Klassenraumwechsel
- Bereitstellung zusätzlicher Räume bei Klassenarbeiten
- Nachteilsausgleiche sind vereinbart: Inhalts- und fachspezifische Zeitverlängerung
Hören und Kommunikation
Fallbeispiel gehörloser Auszubildender: Vorbereitung des Schulbesuchs und erste Unterrichtsstunden am allgemeinen BK
Wer?
Auszubildender (Anlagenmechaniker SHK), männlich, 19 Jahre; gehörlos; Hauptschulabschluss nach Klasse 10A an der Förderschule Hören und Kommunikation
Was?
- Kontaktaufnahme der beratenden Institution mit dem allgemeinen Berufskolleg, Vereinbarung eines Informationsbesuches
- Antrag des Schülers bei der Arbeitsagentur auf Gebärdensprachdolmetscher
- Information der Lehrkräfte am allgemeinen Berufskolleg über didaktische und methodische Besonderheiten im Unterricht des gehörlosen Schülers durch beratende Institution, z. B.
- Schüler sitzt so, dass er Tafel, Flipchart, Whiteboard etc. sowie Lehrperson und dolmetschende Person sehen kann, ohne geblendet zu werden
- Diskussionspausen ermöglichen dem Schüler, trotz Zeitverzögerung beim Dolmetschen in die Diskussion einzusteigen
- Bei Diskussionen zeigen alle Schülerinnen und Schüler ihre Redebeiträge der dolmetschenden Person an
- Unterrichtsmaterialen sind anschaulich und gut strukturiert
- Textbeiträge werden, soweit vorhanden, in textoptimierter Sprache zur Verfügung gestellt (auch hier: Unterstützung durch beratende Institution)
- Das eingesetzte Unterrichtsmaterial ist barrierefrei (z. B. Untertitel bei Videos, Gebärdenvideos auf Webseiten)
- Die Mitschülerinnen und Mitschüler lernen einfache Gebärden (z. B. bei Spreadthesign [Gebärdenlexikon])
- Nachteilsausgleiche sind vereinbart
Fallbeispiel schwerhörige Auszubildende: Vorbereitung des Schulbesuchs und erste Unterrichtsstunden am allgemeinen BK
Wer?
Auszubildende (Industriemechanikerin), weiblich, 21 Jahre; schwerhörig; Hauptschulabschluss nach Klasse 10A an der Förderschule Hören und Kommunikation
Was?
- Vereinbarung eines Informationsbesuches
- Information der Lehrkräfte am allgemeinen Berufskolleg über didaktische und methodische Besonderheiten im Unterricht mit der schwerhörigen Schülerin durch beratende Institution, z. B.
- Schülerin verfügt über Hörsysteme (Hörgeräte, Höranlage), die sie kompetent einsetzen kann
- Schülerin sitzt so, dass sie das gesamte Unterrichtsgeschehen sehen kann, ohne geblendet zu werden
- Bei Diskussionen zeigen alle Schülerinnen und Schüler ihre Redebeiträge an, damit die Schülerin das Mundbild zu Beginn der Redebeiträge sehen kann
- Unterrichtsmaterialen sind anschaulich und gut strukturiert
- Textbeiträge werden, soweit vorhanden, in textoptimierter Sprache zur Verfügung gestellt (auch hier: Unterstützung durch beratende Institution)
- Das eingesetzte Unterrichtsmaterial ist barrierefrei (z. B. Untertitel bei Videos).
- Die Mitschülerinnen und Mitschüler bemühen sich auch in den Pausen um eine deutliche und langsame Aussprache.
- Nachteisausgleiche sind vereinbart.
- Ein Antrag auf Textoptimierung der (gestreckten) Abschlussprüfung wird durch die Schülerin bei der Agentur für Arbeit gestellt. Die Prüfungen werden durch eine externe Stelle optimiert (hier: IFTO GmbH Halle), dabei werden die Lehrpersonen ggf. in den Optimierungsprozess einbezogen.
Fallbeispiel schwerhörige Schülerin der AHR: Vorbereitung des Schulbesuchs und erste Unterrichtsstunden am allgemeinen BK
Wer?
Schülerin, 18 Jahre; schwerhörig; Abschluss Fachoberschulreife mit Qualifikation am Gymnasium (Gemeinsames Lernen) im Nachbarort
Was?
- Vereinbarung eines Informationsbesuches
- Information der Lehrkräfte am allgemeinen Berufskolleg über didaktische und methodische Besonderheiten im Unterricht mit dem schwerhörigen Schüler durch beratende Institution, z. B.
- Schülerin verfügt über Hörsysteme (Hörgeräte, Höranlage), die sie kompetent einsetzen kann
- Schülerin sitzt so, dass sie das gesamte Unterrichtsgeschehen sehen kann, ohne geblendet zu werden
- Bei Diskussionen zeigen alle Schülerinnen und Schüler ihre Redebeiträge an, damit die Schülerin das Mundbild zu Beginn der Redebeiträge sehen kann
- Unterrichtsmaterialen sind anschaulich und gut strukturiert
- Das eingesetzte Unterrichtsmaterial ist barrierefrei (z. B. Untertitel bei Videos)
- Nachteilsausgleiche sind vereinbart
- Die Mitschülerinnen und Mitschüler bemühen sich auch in den Pausen um eine deutliche und langsame Aussprache
Sehen
Fallbeispiel blinde Schülerin: Schulbesuch am allgemeinen Berufskolleg
Wer?
Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin, Schwerpunkt Fremdsprachen, weiblich, 21 Jahre; blind; Mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10 LWL-Berufskolleg Soest, Förderschwerpunkt Sehen
Was?
- Vereinbarung eines Informationsbesuches der beratenden Schule
- Beantragung von Mobilitätstraining für den Schulweg und die Orientierung im Gebäude, Beantragung von Hilfsmitteln (Laptop mit Sprachausgabesoftware sowie Braillezeile, tastbares Kartenmaterial für landeskundliche Aspekte, etc.) Beschaffung von digitalen barrierefreien Schulbüchern nach E-Buch-Standard durch das FIBS
- Information der Lehrkräfte am allgemeinen Berufskolleg über didaktische und methodische Besonderheiten im Unterricht mit der blinden Schülerin durch die beratende Institution, z. B.
- Schülerin sitzt so, dass sie ausreichend Platz für ihre Hilfsmittel hat (Laptop mit Braillezeile, ggf. Bücher in Punktschriftausgabe)
- Lehrerin/Lehrer und Schülerinnen und Schüler verbalisieren im Unterrichtsgeschehen unterstützend ihre Beiträge (z. B. bei Tafelarbeit, Plakaterstellung, Mitschrift bei Gruppenarbeiten)
- Unterrichtsmaterialen sind anschaulich und gut strukturiert sowie digital oder tastbar verfügbar
- Die Mitschülerinnen und Mitschüler wurden durch eine gemeinsame Infostunde (Simulation) von betreuendem GL-Lehrer und der Schülerin informiert und sensibilisiert
- Unterstützung durch Materialien zur Förderdokumentation (Vorlage LWL-BK)
- Nachteilsausgleiche sind vereinbart: In diesem Fall fachspezifische Zeitzuschläge von 25 – 30 % der regulären Klausurzeit, im E-Buch-Standard übertragene Klassenarbeiten durch den GL-Lehrer bzw. die Fachlehrerin/Fachlehrer selbst, Laptop mit Screenreader (Sprachausgabe) sowie Braillezeile
- Blindenpädagogische Schulung der Fachlehrerinn und Fachlehrer vor Ort bezogen auf die einzelnen Fächer: Umsetzung von Texten/Klausuren in den E-Buch-Standard, Umwandlung von Tabellen, LaTex-Schreibweise im Fach Mathematik etc.
- Eintägige Schulung der Schülerin mit weiteren GL-Schülerinnen und GL-Schüler anderer Berufskollegs in Workshops während der Ferien und an Wochenenden am LWL-Berufskolleg Soest, Förderschule Sehen im Umgang mit dem Screenreader und Internet, Word, Excel sowie Handhabung des Smartphones in Vorbereitung auf das Auslandspraktikum
Fallbeispiel sehbehinderte Schülerin: Übergangsgestaltung
Wer?
Informationstechnische Assistentin, FHR, weiblich, 17 Jahre; sehbehindert; Mittleren Schulabschluss nach Klasse 10 an der Förderschule Sehen (Von-Vincke-Schule Soest)
Was?
- Vereinbarung eines Informationsbesuches bereits vor dem Wechsel: Information des Klassenlehrers und der Sonderpädagogin des allgemeinen BK gemeinsam mit der Schülerin
- Information der Lehrkräfte durch den Klassenlehrer am allgemeinen Berufskolleg über didaktische und methodische Besonderheiten im Unterricht mit der Schülerin mit Unterstützung des LWL-BK
- Schülerin sitzt so, dass sie das gesamte Unterrichtsgeschehen sehen kann, ohne geblendet zu werden
- Schülerin hat genug Platz für ihre Hilfsmittel (Tafelbild-Lesegerät), Laptop und ggf. vergrößerte Materialien in E-Buch-Standard
- Ggf. zusätzliche Verbalisierung von visualisierten Unterrichtsergebnissen, falls diese nicht digital erarbeitet wurden
- Unterrichtsmaterialen sind anschaulich und gut strukturiert, auch Dateivorlagen
- Die Mitschülerinnen und Mitschüler akzeptierten ihre einzige Mitschülerin vorbehaltslos, nachdem die Schülerin in ihrer Rollenfindung unterstützt wurde
- Unterstützung durch Förderdokumentation (Vorlage LWL-BK)
- Nachteilausgleiche sind vereinbart worden: Zeitzuschläge bei Klausuren, fach- und inhaltsabhängig 15 bis 20 % der regulären Zeit aufgrund der verminderten Lesegeschwindigkeit (z. B. Textlänge als Kriterium)
- Kontakt zu den entsprechenden Prüfungsausschüssen bereits im ersten Ausbildungsjahr hergestellt zur Beantragung von Nachteilsausgleich bei ZP und Abschlussprüfung
Aktuelle Projekte
Hier finden Sie exemplarische Projekte zum Thema Inklusion, zum Teil mit direkter Ausrichtung an der beruflichen Bildung.
Die Praxishilfe "Schulische Konzepte zur Inklusion an allgemeinen Berufskollegs im Regierungsbezirk Köln - Leitfragen zur Orientierung und unterstützende Materialien" (PDF 1,49 MB) stellt eine Orientierungshilfe für den weiteren Prozess einer inklusiven Schulentwicklung dar. Es werden sechs Handlungsfelder (Schulkultur, externe Kooperationsstrukturen und Vernetzung, individuelle Unterstützung, Unterrichtsgestaltung, interne Kooperations- und Kommunikationsstrukturen, Übergänge und Abschlüsse) inklusiver Schulentwicklung ausgewiesen. Die Leitfragen zu jedem Handlungsfeld dienen als Orientierung für die praktische Umsetzung.
Wie fühlen sich Menschen mit einer Sehbehinderung bei einem Einkauf im Supermarkt?
Im SENSE® (Sensibilisierung durch Selbsterfahrung) LERNladen am Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung Aachen können Schülerinnen und Schüler durch unterschiedliche Simulationen dieses in Ansätzen nicht nur "selbst" erfahren. Im LERNladen werden die angehenden Einzelhandelskaufleute an einen kompetenten Umgang mit Kundinnen und Kunden, die eine besondere Unterstützung benötigen, herangeführt.
Innovationsarena 3i
Das Projekt 3i – Professionelle Bildungsgangentwicklung im Berufskolleg setzt an zentralen Herausforderungen an, die sich gegenwärtig an berufsschulische Bildung stellen, dabei insbesondere an die Bildungsgänge der Ausbildungsvorbereitung.
Gerade der Übergang von der Schule in den Beruf, bei dem Berufskollegs besonders engagiert sind, ist ein entscheidender Schritt für das Gelingen der Inklusion im Sinne von gesellschaftlicher Teilhabe. Dementsprechend ist es erforderlich, dass eine "Professionelle Bildungsgangarbeit zur individuellen Förderung, inklusiven Bildungsarbeit und sozialen Integration" in einem Zusammenhang betrachtet wird und in schulische und regionale Entwicklungskontexte eingebunden wird.
Inklusionsprojekte im DBS
Der Deutsche Behindertensportverband e. V. stellt Inklusionsprojekte innerhalb verschiedener Settings im Bereich Sport vor.
Initiative der Wirtschaft "Inklusion gelingt" für Menschen mit Behinderung
Aufstellung verschiedener Praxisbeispiele und umfangreiche Informationen zur betrieblichen Ausbildung im gemeinsamen Web-Portal der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) und des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).
STAR - Schule trifft Arbeitswelt – zur Integration [Schwer]behinderter Jugendlicher
STAR ist ein Baustein von "KAoA" - "Kein Abschluss ohne Anschluss". STAR begleitet beim Übergang von der Schule in den Beruf. Um die berufliche Integration für schwer behinderte Jugendliche zu verbessern, setzt STAR darauf, den individuell bestmöglichen Übergang von der Schule in den Beruf zu organisieren. Zugleich soll die Kooperations- und Vernetzungsstrukturen der beteiligten Akteure in Nordrhein-Westfalen verbessert werden.
Schilderungen von Erfahrungen von Eltern – Erwartungen am Hansa-Berufskolleg in Unna
Schilderung von Erfahrungen von Eltern, die ihre Kinder an Regelschulen haben lernen lassen und zudem Erwartungen zur weiteren Schulkarriere der Kinder am Hansa-BK in Unna äußern.
Anregungen zur weiteren Lektüre
Leitfaden zur inklusiven Berufsorientierung - Dieser Leitfaden ist von der Praxis für die Praxis erstellt worden und bietet Hinweise zur Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern mit (und auch ohne) Einschränkungen. Dazu werden auch praxiserprobte Konzepte vorgestellt, die auch im Kontext zu "kein Abschluss ohne Anschluss" (KAoA) stehen (Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit und Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT, Oktober 2015).
"Auf dem Weg zur inklusiven Schule" - Die Webseite bietet Hintergrundinformationen und Begründungszusammenhänge und verlinkt wissenschaftliche Gutachten und Statistiken zum Thema Inklusion.
Modellprojekte im Kontext Berufliche Bildung - Unser Angebot listet auf dieser Seite Modellprojekte, die sich mit dem Aspekt der Inklusion und Heterogenität beschäftigen (vor allem das Angebot "Innovationsarena 3i").
Sonderpädagogische Förderschwerpunkte in NRW - Ein Blick aus der Wissenschaft in die Praxis
Die Publikation zeigt die fachwissenschaftlichen Diskussionsstände auf und gibt eine Orientierung über die sonderpädagogischen Schwerpunkte sowie Ansätze für die pädagogisch-didaktische Gestaltung an inklusiven Lernorten (Stand: Juli 2016).
Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Klinikschule (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung - AO-SF)
Die Regeln für Leichte Sprache vom Netzwerk Leichte Sprache (PDF 3,7 MB) – Leichte Sprache ist wichtig. Viele Menschen verstehen schwere Sprache nicht. Leichte Sprache verstehen alle besser. Aber Schreiben oder Sprechen in Leichter Sprache ist oft ganz schön schwer. Man muss auf viele Regeln achten.
Wörterbuch Gebärdensprache - Diese privat organisierte Seite bietet Informationen zur Gebärdensprache, einen Kurs zur Alltagskommunikation in der Gebärdensprache sowie ein umfangreiches „Wörterbuch“, welches nach bestimmten (Alltags-)Situationen sortiert ist.
Spreadthesign (Gebärdenlexikon) - Gebärden zu beruflichen Bereichen finden sich auch in dem internationalen Gebärdenlexikon. Spreadthesign ist auch als kostenlose App für das Smartphone erhältlich.
Inklusiver Unterricht an berufsbildenden Schulen: Einführung in die Teamarbeit - Das Portal Lehrer-Online bietet eine Unterrichtseinheit für den Unterricht an Berufskollegs zur Einführung in die Teamarbeit. Diese ist für das Gemeinsame Lernen konzipiert.
Inklusiver Unterricht in der Berufsorientierung: Das Vorstellungsgespräch - Diese Unterrichtseinheit ermöglicht die Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen.
Förderansatz Inklusion (berufliche Bildung) - Politische Hintergründe und Leitlinien zum Thema Inklusion stellt der Deutsche Bildungsserver zusammen und skizziert angestrebte Maßnahmen und praktische Umsetzungsmöglichkeiten.
–Diese Handreichung entstand im Zuge des Modellprojektes Innovationsarena 3i. Autoren: Kückmann, Marie-Ann; Kremer, H.-Hugo.
– Die Bezirksregierung Münster hat eine Handreichung zu Grundlagen und Möglichkeiten der Umsetzung individueller Förderung in heterogenen Lerngruppen an Berufskollegs erstellt.
Hier finden Sie aktuelle Beiträge und einzelne Literaturhinweise zum Thema Inklusion in der beruflichen Bildung!
Literaturhinweise
- Bylinski, Ursula; Rützel, Josef (2016): Inklusion als Chance und Gewinn für eine differenzierte Berufsbildung (Berichte zur beruflichen Bildung).
- Fischer, Erhard: Schüler mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung an der berufsbildenden Schule? In: BbSch, 67/2015, S. 334 - 342.
- Fisseler, Björn; Michael Schaten: Barrierefreies E-Learning in der Berufsbildung. In: Berufsbildung: Zeitschrift für Praxis und Theorie in Betrieb und Schule. H. 137. 2012. S. 21 - 23.
- Jansen, Christian; Markus Meyer: Diagnostizieren im Dialog. Ein Leitfaden für den individualisierten Unterricht. Weinheim/Basel 2016. (Hinweis: Mit anpassbaren Kopiervorlagen in MS Word)
- Kracke, Bärbel (2014): Schulische Inklusion - Herausforderungen und Chancen. In: Psychologische Rundschau, 65 (4), S. 237 - 240. Hogrefe Verlag: Göttingen.
- van den Hövel, Werner (2015): Schulen auf dem Weg zur Inklusion. Rechtliche Grundlagen der inklusiven Bildung und Erziehung in Nordrhein-Westfalen. 1. Aufl. Köln: Wolters Kluwer/Carl Link.
- Westhoff, Gisela; Ernst, Helmut (2016): Heterogenität und Vielfalt in der beruflichen Bildung. Konzepte, Handlungsansätze und Instrumente aus der Modellversuchsforschung (Berichte zur beruflichen Bildung).
- Zoyke, Andrea; Vollmer, Kirsten (2016): Inklusion in der Berufsbildung: Befunde - Konzepte - Diskussionen.
- Artikel, Beiträge und Aktuelles zum Thema Inklusion in der Beruflichen Bildung. Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
- Linten, M.; Prüstel, S. (Februar 2017): Inklusion in der beruflichen Bildung. Auswahlbibliographie. (PDF 1,6 MB) Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
- Bylinski, U.; Vollmer, K. (2015): Wege zur Inklusion in der beruflichen Bildung. Wissenschaftliche Diskussionspapiere. Heft 162. BIBB: Bonn.
- Erdsiek-Rave, U.; John-Ohnesorg, M. (Hrsg.) (2015): Inklusion in der beruflichen Ausbildung. Netzwerk Bildung. Friedrich-Ebert Stiftung. Berlin.
- Euler, D.; Severing, E. (2015): Inklusion in der beruflichen Bildung. Umsetzungsstrategien für inklusive Ausbildung. Bertelsmann Stiftung. Bielefeld.
- Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation (BAG abr) e. V. (Hrsg.) (2020): Ziemlich beste Mitarbeiter. Erfahrungen, Fakten und Tipps rund um die inklusive Ausbildung.
Referenzrahmen Schulqualität – Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität