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Förderaufruf für den Innovationsfonds Weiterbildung 2027 beendet

Bis zum 31.05.2026 konnten die Einrichtungen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in NRW ihr Interesse für eine Projektförderung durch den Innovationsfonds Weiterbildung für das Jahr 2027 bekunden. Mit Spannung warten die Einrichtungen jetzt auf das Votum des Landesweiterbildungsbeirates Mitte September, ob sie mit ihrem innovativen Projektvorhaben zur Antragstellung bis zum 15.10.2026  aufgefordert werden.

Hintergrund:

Mit der Novellierung des Weiterbildungsgesetzes (WbG) wurde der „Innovationsfonds für die Weiterbildung“ als neues Förderinstrument gesetzlich verankert. Das für Weiterbildung zuständige Ministerium fördert jährlich auf Grundlage von §§ 17, 19 WbG mit dem Innovationsfonds Projekte der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen (NRW), die zum Aufbau eines Systems des lebensbegleitenden Lernens beitragen und möglichst einrichtungs- und trägerübergreifend angelegt sind.

Ziel der Förderung ist es, der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in NRW zu ermöglichen, sich auf veränderte gesellschaftliche und strukturelle Herausforderungen einzustellen, neue innovative Ansätze zu entwickeln, auszuprobieren und nachhaltig zu implementieren.

Der Innovationsfonds stellt jährlich insgesamt bis zu 1 Million Euro pro Jahr für Vorhaben zur Verfügung. Gefördert werden Maßnahmen mit jeweils bis zu 50 000 Euro.  Die zur Förderung bewilligten Projekte für das Jahr 2027 können vom 1. Januar 2027 bis einschließlich 31. Dezember 2027 umgesetzt werden.