An dieser Stelle finden Sie aktuelle Hinweise zur staatlichen Lehrkräftefortbildung in Nordrhein-Westfalen.
neue Landesmaßnahmen
Die Fortbildungsmaßnahme „Antisemitismus entgegentreten“ richtet sich an Lehrkräfte sowie an pädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte aller Schulformen. Ziel der Maßnahme ist der Erwerb und Ausbau von Kompetenzen im professionellen Umgang mit Antisemitismus sowie die Stärkung antisemitismuspräventiver Strukturen im schulischen Kontext.
In drei modular aufgebauten Kursen werden historische und gegenwärtige Erscheinungsformen des Antisemitismus thematisiert, Grundlagen jüdischer Geschichte und jüdischen Lebens vermittelt sowie pädagogische Handlungsstrategien zur Prävention und Intervention erarbeitet. Neben der thematischen Auseinandersetzung stehen die Reflexion der eigenen Haltung sowie die Entwicklung schulischer Konzepte im Mittelpunkt.
Die Maßnahme kombiniert Selbstlernphasen und Präsenzbausteine und ermöglicht so eine flexible, praxisorientierte Teilnahme. Sie unterstützt Schulen dabei, ein diskriminierungssensibles Lernumfeld zu fördern und zur Stärkung einer demokratischen und wertorientierten Schulkultur beizutragen.
Die Kurse 1 und 2 der Fortbildungsmaßnahme werden als Online-Selbstlernkurse angeboten, Kurs 3 findet im hybriden Format statt. Entsprechend kommt die „Dienstvereinbarung zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrerfortbildung“ zur Anwendung.
Link zum Erlass: bass.schule.nrw/20240.htm
Angesichts der Tatsache, dass viele junge Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und geringer schulischer Bildung sowie Geflüchtete, die nicht im lateinischen Schriftsystem alphabetisiert sind, Schulen der Sekundarstufe I besuchen, besteht die Notwendigkeit, diese im lateinischen Schriftsystem zu alphabetisieren, um ihnen eine schulische und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und Bildungschancen zu eröffnen. Da viele Lehrkräfte hierfür nicht ausgebildet wurden, ist eine Fortbildung erforderlich.
Link zum Erlass: bass.schule.nrw/20226.htm
Angesichts der Tatsache, dass viele junge Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und geringer schulischer Bildung sowie Geflüchtete, die nicht im lateinischen Schriftsystem alphabetisiert sind, Schulen der Sekundarstufe I besuchen, besteht die Notwendigkeit, diese im lateinischen Schriftsystem zu alphabetisieren, um ihnen eine schulische und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und Bildungschancen zu eröffnen. Da viele Lehrkräfte hierfür nicht ausgebildet wurden, ist eine Fortbildung erforderlich.
Link zum Erlass: bass.schule.nrw/20225.htm