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Kauffrau für Digitalisierungsmanagement und Kaufmann für Digitalisierungsmanagement

vormals Informatikkauffrau/Informatikkaufmann

Am 27. August 2021 trat der Bildungsplan für diesen Ausbildungsberuf in Kraft.

Kaufleute für Digitalisierungsmanagement sind sowohl in der IT-Branche als auch branchenübergreifend tätig. Sie werden in unterschiedlichen Unternehmensbereichen und Einsatzgebieten eingesetzt, in denen sie oftmals eine Vermittlerrolle zwischen kaufmännischen und technischen Ansprechpartnern einnehmen. Ihr beruflicher Schwerpunkt liegt in der Digitalisierung, Optimierung und Weiterentwicklung von Geschäftsprozessen und -modellen. Sie beschäftigen sich mit Daten und Prozessen aus einer ökonomisch-betriebswirtschaftlichen Perspektive und machen Informationen und Wissen verfügbar, um aus der zunehmenden Digitalisierung wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen.

Den kaufmännischen IT-Berufen (Kaufleute für Digitalisierungsmanagement und Kaufleute für IT-System-Management) liegt eine gemeinsame Basis berufsübergreifender Kompetenzen mit den technischen IT-Berufen Fachinformatikerin/Fachinformatiker und IT-System-Elektronikerin/IT-System-Elektroniker zugrunde. Deshalb besteht die Möglichkeit einer gemeinsamen Beschulung im ersten Ausbildungsjahr der IT-Berufe. Im Falle einer gemeinsamen Beschulung sollten die jeweiligen berufstypischen Anforderungen durch Binnendifferenzierung berücksichtigt werden.

Ausgangspunkt der didaktisch-methodischen Gestaltung der Lernsituationen in den einzelnen Lernfeldern sollen die Arbeits- und Geschäftsprozesse des beruflichen Handlungsfeldes sein. Dieses ist in den Zielen und den ergänzenden Inhalten abgebildet, die maßgeblich für die Unterrichtsgestaltung sind.

Im Kontext

Dieser Beruf ist dem Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung zugeordnet (siehe Bildungspläne für den Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung).

Im Rahmen der Bildungsgangarbeit sind auch die Bildungspläne für den Fachbereich Informatik bei der Gestaltung der didaktischen Jahresplanung mit zu berücksichtigen. Dies betrifft die berufsübergreifenden Fächer sowie das Fach Fremdsprachliche Kommunikation und ggf. das Fach Wirtschafts- und Betriebslehre, sofern Bildungspläne von Ausbildungsberufen aus nichtkaufmännischen Fachbereichen zu berücksichtigen sind.