Zu folgenden Themen gibt es weitere Hinweise: Inhaltsseite Lernausgangslage Kinder und Jugendliche kommen mit unterschiedlichsten Vorerfahrungen, Interessen, Wünschen, Erwartungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in den Unterricht. Es ist Aufgabe von Schule, diese vielfältigen Ausgangslagen anzuerkennen, an sie anzuknüpfen und alle Lernenden bestmöglich zu fördern. Inhaltsseite Kompetenzen Die Schule unterrichtet und erzieht junge Menschen im Sinne der Gleichberechtigung der Geschlechter und vermittelt die hierfür erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen (vgl. § 2 SchulG). Inhaltsseite Classroom Management Ein geschlechtersensibles Classroom Management berücksichtigt mögliche Geschlechteraspekte, allerdings ohne zu pauschalisieren. Inhaltsseite Geschlechtertrennung Schülerinnen und Schüler werden in der Regel gemeinsam unterrichtet (Koedukation, § 2 Absatz 4 Schulgesetz). Abweichend von diesem Grundsatz können einzelne Schulen als Mädchen- und Jungenschulen geführt werden.
Inhaltsseite Lernausgangslage Kinder und Jugendliche kommen mit unterschiedlichsten Vorerfahrungen, Interessen, Wünschen, Erwartungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in den Unterricht. Es ist Aufgabe von Schule, diese vielfältigen Ausgangslagen anzuerkennen, an sie anzuknüpfen und alle Lernenden bestmöglich zu fördern.
Inhaltsseite Kompetenzen Die Schule unterrichtet und erzieht junge Menschen im Sinne der Gleichberechtigung der Geschlechter und vermittelt die hierfür erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen (vgl. § 2 SchulG).
Inhaltsseite Classroom Management Ein geschlechtersensibles Classroom Management berücksichtigt mögliche Geschlechteraspekte, allerdings ohne zu pauschalisieren.
Inhaltsseite Geschlechtertrennung Schülerinnen und Schüler werden in der Regel gemeinsam unterrichtet (Koedukation, § 2 Absatz 4 Schulgesetz). Abweichend von diesem Grundsatz können einzelne Schulen als Mädchen- und Jungenschulen geführt werden.