Schulische Konzepte sind Bestandteile des gemeinsam mit der Schulgemeinschaft erarbeiteten Schulprogramms und dienen der Qualitätsentwicklung und Profilbildung einer Schule. Sie sind für einen gewissen Zeitraum festgeschrieben, berücksichtigen individuelle schulische Situationen vor Ort und unterliegen regelmäßigen Überprüfungen und bedarfsorientierten Anpassungen (vgl. SchulG NRW §3.2).
Ein schulspezifisches Konzept zur Schulsozialarbeit ermöglicht insbesondere durch den Prozess der Erstellung und regelmäßigen Evaluation eine gute Basis für optimierte Abstimmungsprozesse und damit für eine gemeinsame, bestmögliche Unterstützung der Kinder, Jugendlichen und Familien in der Schule. Es schafft Transparenz und gibt Rückhalt für die eigene Arbeit.
Der Leitfaden zur Erstellung eines schulspezifischen Konzepts für die Schulsozialarbeit gibt hierzu eine Orientierung, um den Prozess des Erstellens zu unterstützen.
Fachkräfte für Schulsozialarbeit, die über die Kommune bzw. Träger der freien Wohlfahrtspflege angestellt sind, müssen sich vor Ort informieren, welche Vorgaben es zur Konzepterstellung z.B. aufgrund von Kooperationsverträgen gibt. Hier ist die Kommunale Koordinierungsstelle für die Schulsozialarbeit eine gute Ansprechpartnerin (s. auch Digitale Landkarte).
Über das Webeangebot werden Ihnen exemplarisch Beispiele zu themenspezifischen Konzepten und kommunalen Konzepten der Schulsozialarbeit gegeben.
Zur Konkretisierung und Abstimmung der präventionssensiblen Arbeit an Schulen werden schulinterne Konzepte erstellt und immer wieder überprüft. So sind z.B. per Erlass die Erstellung eines Schutz- und Medienkonzeptes vorgeschrieben. Empfohlen wird zudem, ein Beratungskonzept zu erstellen. Die Inhaltsbereiche der Konzepte greifen jeweils ineinander, müssen aufeinander abgestimmt werden und berücksichtigen die Expertisen der schulischen Beratungs- und Unterstützungsnetzwerke.
Konkrete Hinweise zur Erstellung der o.g. Konzepte:
- Hinweise zur Erstellung eines schulischen Schutzkonzepts gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch (rechtl. Grundlage s. SchulG NRW §42)
- Informationen zur Erstellung eines schulinternen Medienkonzepts für Schulen in NRW
- Hinweise zur Erstellung eines schuleigenen Beratungskonzepts