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Beratungslehrkräfte

Beraterin im Gespräch mit und Hilfe für einen männlichen Teenager

Beratung gehört zu den Kernaufgaben aller Lehrkräfte in Schule und findet in vielfältigsten Formen und unterschiedlichsten Situationen statt. 

Diese Beratungstätigkeiten werden von speziell ausgebildeten Beratungslehrkräften ergänzt und intensiviert, insbesondere im Bereich der psychosozialen Beratung. Der Erlass „Beratungstätigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule" vom 2. Mai 2017 legt ihren Auftrag und ihre Aufgaben fest. 

Den Beratungslehrkräften kommt eine Lotsenfunktion zu, um im Netzwerk der innerschulischen und außerschulischen Beratungs- und Unterstützungsangebote zu vermitteln. Sie konzentrieren sich auf psychosoziale Problem- und Notlagen und verfügen darüber hinaus über Expertise in weiteren Bereichen der Intervention und Prävention (z. B. Mobbing-, Gewalt- und Suchtprävention).

Zu ihren zentralen Handlungsfeldern gehören

  • Psychosoziale Beratung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten
  • Kollegiale Beratung in schulischen Beratungssituationen
  • Mitwirkung im "Schulischen Team für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention"
  • Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen (z. B. Schulpsychologie, Beratungsstellen, Jugendamt, etc.)
  • Vernetzung mit Beratungslehrkräften benachbarter Schulen

Die Ausbildung zur Beratungslehrkraft erfolgt durch eine Qualifikationserweiterung, die von den jeweiligen Bezirksregierungen durchgeführt wird.

Beratungskonzept

Hinweise zur Erstellung eines schuleigenen Beratungskonzepts finden sich im o.g. Erlass unter Abschnitt 3:

  • Den Schulen wird empfohlen, zur Organisation, Koordination und inhaltlichen Schwerpunktsetzung ihrer Beratungstätigkeiten ein schuleigenes Beratungskonzept als Teil ihres Schulprogrammes zu entwickeln (vgl. 3.1).
  • Das schuleigene Beratungskonzept orientiert sich an den in der Schule gegebenen Bedarfen und Möglichkeiten und setzt Prioritäten (vgl. 3.2).
  • Das schuleigene Beratungskonzept ist Ergebnis eines schulinternen Diskussions- und Einigungsprozesses. Die Lehrkräfte und - soweit vorhanden - Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, sowie das weitere in der Schule tätige sozialpädagogische Personal und andere Fachkräfte, insbesondere im Ganztagsbereich, verständigen sich gleichberechtigt miteinander über Inhalte und Aufgabenwahrnehmung (vgl. 3.4).

Ergänzend werden vertiefende Hinweise in der Handreichung zum Erlass: Beratungstätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule (BASS 12-21 Nummer 4) gegeben.

Im Bereich der schulischen Präventions- und Interventionsarbeit sollte das Beratungskonzept u.a. abgestimmt werden mit dem Medienkonzept, dem Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch sowie dem Konzept der Schulsozialarbeit, sofern es Fachkräfte für Schulsozialarbeit an der Schule gibt.

Erläuterung:

Medienkonzept = Alle Schulen in Nordrhein-Westfalen sind dazu verpflichtet, ein Medienkonzept aufzustellen, das sich am Schulprogramm orientiert. Der Medienkompetenzrahmen NRW ist Grundlage für die Entwicklung eines schulinternen Medienkonzepts.

Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch = Durch die Änderung des § 42 Absatz. 6 und des § 65 Absatz 2 Nr. 14 SchulG vom 09.03.2022 werden Schulen verbindlich aufgefordert, Schutzkonzepte gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch zu erstellen. (Weitere Informationen s. u.a. hier.)

 

Exemplarische Praxisbeispiele für ein schuleigenes Beratungskonzept:

Geschwister-Scholl-Gesamtschule Lünen

Hardtberg-Gymnasium-Bonn

Schulinternes Beratungsteam

In der Praxis gibt es oft „Schulinterne Beratungsteams". An dieser Stelle werden sie als kleinere, multiprofessionelle Einheiten verstanden, die entweder identisch mit oder Teil des „Schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention“ sind. Die „Schulinternen Beratungsteams“ stützen, entwickeln und koordinieren die schulische Beratungs- und Unterstützungsarbeit und beziehen je nach Anlass zusätzliche mit Beratung vertraute Personen an der Schule mit ein.

Gelingensfaktoren für gut funktionierende „Schulinterne Beratungsteams“ sind u.a. festgelegte Zeiten für einen regelmäßigen Austausch, ein fester Ort für Besprechungen und Transparenz über Erreichbarkeiten, Aufgaben und Rollen sowohl innerhalb des Teams als auch gegenüber der Schulgemeinschaft.

Hier kann u.a. die Handreichung „Schulische Beratungs- und Unterstützungsnetzwerke“ hilfreich sein. Im Kapitel 3.5 wird konkretes Arbeitsmaterial angeboten, um eine Bestandsaufnahme vom innerschulischen Beratungs- und Unterstützungsnetzwerk anzufertigen. Dieses kann u.a. neuen Kolleginnen und Kollegen zur Orientierung an der Schule dienen. Es kann aber auch für eine Information weiterverarbeitet werden, die sich konkret an Kinder und Jugendliche richtet (vgl. Kap. 6.2).

Exemplarisches Praxisbeispiel für eine Präsentation des "Schulinternen Beratungsteams" auf der Schulwebsite:

Geschwister-Scholl-Gesamtschule Lünen

Exemplarisches Praxisbeispiel für die Darstellung der schulinternen Beratungsmöglichkeiten:

Geschwister-Scholl-Realschule Mönchengladbach

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