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Beratungslehrkräfte

Beraterin im Gespräch mit und Hilfe für einen männlichen Teenager

Beratung gehört zu den Kernaufgaben aller Lehrkräfte in Schule und findet in vielfältigsten Formen und unterschiedlichsten Situationen statt. 

Diese Beratungstätigkeiten werden von Beratungslehrkräften ergänzt und intensiviert. Sie „verstehen sich vorrangig als Lotsinnen und Lotsen, um die jeweilig erforderlichen Beratungskompetenzen in und im Umfeld der Schule zu vermitteln“. (vgl. BASS 12-21 Nr. 4.3.2)

Der Erlass „Beratungstätigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule" vom 2. Mai 2017 legt ihren Auftrag und ihre Aufgaben fest. Allgemein lässt sich das Aufgabenfeld folgendermaßen beschreiben: „Beratungslehrkräfte greifen gesellschaftliche Entwicklungen auf. Dazu gehören neben den vielfältigen Entwicklungen im Rahmen der Schullaufbahnberatung und der erzieherischen Förderung vor allem auch Entwicklungen rund um das Bundeskinderschutzgesetz, Maßnahmen zur Prävention und Intervention bei jeder Form von Gewalt (…).“ (vgl. BASS 12-21)

„Die konkrete Aufgabenwahrnehmung kann sich je nach Schwerpunktsetzung und Bedarfslage der Schulen in folgenden Handlungsfeldern bewegen:

- Beratung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern,

- kollegiale Beratung in schulischen Beratungssituationen,

- Mitwirkung in einem schulinternen Team für Beratung und Gewaltprävention sowie für Krisenintervention,

- Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen.“ (vgl. BASS 12-21 Nr. 4.3.2)

Beratungslehrkräfte verfügen u.a. über grundlegende Kenntnisse in Inhalten und Verfahren der psychosozialen Beratung, bei Kindeswohlgefährdung und einer präventiven Bildungs- und Sozialarbeit. (vgl. BASS 12-21 Nr. 4.4)

Von den Kindern und Jugendlichen ausgehend ist Beratung dann am erfolgreichsten, wenn sie multiperspektivisch erfolgt. Daher sollten sich die päd. Fachkräfte, die beratend in Schule tätig sind, in Beratungsnetzwerken organisieren und je nach Setting und Bedarfen zusammenarbeiten.

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