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Kinderschutz

Schriftzug Kinderschutz

Im Handlungsfeld finden Sie Angaben zu rechtlichen Rahmenbedingungen und eine Sammlung mit fachlichen Informationen zum Kinderschutzauftrag und zu dem Thema sexualisierte Gewalt bei Kindern und Jugendlichen inkl. Schutzkonzept.

Der Begriff „Kinderschutz“ bezieht sich auf die rechtlichen Regelungen und Vorschriften im Hinblick auf den Schutzauftrag staatlicher und nicht-staatlicher Institutionen bei Kindeswohlgefährdung. Er basiert z.B. auf der seit 2010 in Deutschland vollständig geltenden UN-Kinderrechtskonvention als wichtigste, völkerrechtlich verbindliche Regelungsgrundlage für die Rechte von Kindern.


Einen weiteren Beitrag leistet das im Jahr 2021 beschlossene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), dass insbesondere junge Menschen unterstützen möchte, die benachteiligt sind, unter belastenden Lebensbedingungen aufwachsen oder in der sozialen Teilhabe abgehängt werden könnten. Es sind explizit die Bereiche Kinder- und Jugendschutz, Prävention und Beteiligung der jungen Menschen und ihrer Familien aufgeführt.
 

Schule hat durch ihren umfassenden Zugang zu jungen Menschen und ihren Familien einen besonderen Schutzauftrag gegenüber den ihr anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Dieser basiert auf § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und dem Schulgesetz NRW (§42 Abs. 6).
 

Durch das Zusammenspiel der verschiedenen Gesetze (SGBVIII (§8b), KJSG und Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) (§4 Abs. 2)) haben Lehr- und Fachkräfte in Schule Anspruch auf Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“, sogenannte Kinderschutzfachkräfte des öffentlichen Jugendhilfeträgers. 

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Sexuelle und Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche stellt eine schwerwiegende Verletzung der Rechte und der persönlichen Entwicklung dar. Sie kann sich stark auf die körperliche, seelische und soziale Entwicklung der Betroffenen auswirken.


Schule trägt als ein zentraler Lebensort der Kinder und Jugendlichen eine besondere Verantwortung für den Schutz dieser. Im Rahmen dieses Schutzauftrages kommt der Prävention, als auch dem frühzeitigen Erkennen von Gefährdungen und einem angemessen Handeln im Verdachtsfall eine besondere Bedeutung zu. Ziel ist, die Handlungskompetenz aller Mitglieder der Schulgemeinde zu stärken und achtsame Beziehungen mit Respekt und Vertrauen zu fördern.
 

Zur Wahrnehmung dieses Schutzauftrages haben alle Schulen in NRW durch das 16. Schulrechtsänderungsgesetzes NRW  (gilt mit Stand vom 07.04.2022) folgende Aufgabe bekommen: "(...) Jede Schule erstellt ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch.(...)" (§ 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW).

Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch NRW

Zur Unterstützung der Schulen hat die Kultusministerkonferenz 2023 einen Leitfaden zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen beschlossen. 
 

Nordrhein-Westfalen startete als erstes Bundesland die bundesweite Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ mit dem Ziel, Schulen im Umgang mit der Thematik „Sexuelle Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen" zu unterstützen und in der Entwicklung eigener Schutzkonzepte zu begleiten und zu ermutigen.


Aufgrund der Vielzahl an Materialien und Plattformen zu diesem Thema ermöglicht Ihnen  diese digitale Pinnwand einen ersten Überblick und Orientierung über das Themenfeld in Hinblick auf Netzwerke und Unterstützungsangebote.
Standortbezogene Unterstützung erhalten Sie auch durch die Schulpsychologischen Beratungsstellen ihrer Kommune.

Weitere Informationen

Nachfolgend werden in alphabetischer Reihenfolge Institutionen genannt, die eine NRW weite Bedeutung haben. Ebenso werden (Material-)Hinweise zu kostenlosen Angeboten gegeben. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.