Logo Qualis

Richtlinien - Bildungs- und Erziehungsgrundsätze

Die Richtlinen für die allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen beinhalten inhaltlich zeitgemäße und zukunftsrelevante Bildungs- und Erziehungsgrundsätze. Sie fügen sich ergänzend in die Lehr- und Kernlehrpläne, Rahmenvorgaben, Prüfungsverordnungen, Erlasse und Weiteres ein. 

Die Richtlinien beinhalten auch Angaben zur geschlechtersensiblen Bildung, nämlich: 

"2.2 Orientierung in einer pluralistischen Gesellschaft 

Schule bildet gesellschaftliche Vielfalt ab und gestaltet gesellschaftliche Realität mit. In Schule treffen Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen und Leistungsniveaus, Erwartungen und Interessen, Lebensstilen und Zielen, Kulturen und Sprachen, Religionen und Weltanschauungen, Geschlechtern und Identitäten sowie mit behinderungs- oder beeinträchtigungsspezifischen Bedarfen und Bedürfnissen aufeinander. (S. 9)

[...]

Auf dieser Basis wirkt geschlechtersensible Bildung darauf hin, explizite wie latente Benachteiligungen und Einschränkungen aufgrund des Geschlechts abzubauen und Akzeptanz für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt zu fördern. Darauf aufbauend stärkt Schule die Bereitschaft und die Fähigkeit, sich für Toleranz und gegen Diskriminierung einzusetzen. Zur geschlechtersensiblen Bildung gehört außerdem, dass in Schule und Unterricht an die unterschiedlichen, auch durch Geschlechtersozialisation geprägten Lernvoraussetzungen angeknüpft wird. Die Lernenden werden dazu angeregt, ihre Potenziale ohne Begrenzung durch genderbezogene Erwartungen und Stereotype zu entfalten. (S. 10)"