Warum sollten Kinderrechte ganzheitlich betrachtet werden?
Die Verwirklichung der Kinderrechte umfasst das direkte Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen. Kinderrechte sind „allumfassend“, insofern sie in allen Lebensbereichen der Kinder und Jugendlichen Beachtung finden müssen. Sie gelten in Schule, Familie und Kommune, im gesamten sozialen und politischen Nah- und Fernraum. Deshalb muss auch in der Kommune – dem Lebensraum der Kinder und Jugendlichen – ein starkes Verantwortungsbewusstsein für die Umsetzung der Kinderrechte ausgebildet werden.
Wie kann das gelingen?
Die Umsetzung der Kinderrechte in der kommunalen Praxis ist anspruchsvoll und erfordert Zusammenarbeit. Daher sollte zunächst geklärt werden, welche kommunalen und zivilgesellschaftlichen Akteure und Organisationen in der Kommune bereits an der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention arbeiten. Dazu zählen auch Initiativen, Einrichtungen oder Verwaltungseinheiten, die das Kindeswohl sichern – selbst wenn sie keinen direkten Bezug zur UN-Kinderrechtskonvention haben (z. B. Jugendeinrichtungen).
Das folgende Schaubild zeigt exemplarisch auf, wie die Zusammenarbeit staatlich-kommunaler Akteure im Sinne der Kinderrechte strukturiert sein könnte:
Da die Rechte der Kinder und Jugendlichen in nahezu allen kommunalen und vielen zivilgesellschaftlichen Handlungs- und Aufgabenfeldern bedeutsam sind, handelt es sich bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention um eine typische Querschnittsaufgabe. In Anerkennung dieser Tatsache ist eine generationen- und aufgabenübergreifende Information über die Rechte der Kinder und Jugendlichen erforderlich, um unter den zahlreichen Ämtern, Einrichtungen und Institutionen der Kommune ein kollektives Verantwortungsbewusstsein für die gemeinsame Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zu schaffen. Gemeinsame Fortbildungen, Informationsveranstaltungen und Pädagogische Konferenzen zur UN-Kinderrechtskonvention sind dafür ebenso geeignet, wie öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen zum Tag der Kinderrechte am 20. September oder die Zertifizierung einer Kinderrechteschule.
Das Landesprogramm „kinderstark“ NRW schafft Chancen!“ eignet sich, um diesen kommunalen Entwicklungsprozess zu unterstützen: Handbuch | Kinderstark NRW
Bei der Anerkennung und Inanspruchnahme der Kinderrechte im Sozialraum können folgende Fragen den Entwicklungsprozess leiten:
- Welche lokalen Akteure sind uns bekannt?
- Wer in unserer Kommune/unserem Quartier verfügt über Kinderrechtewissen?
- Wie lassen sich professionsspezifische Wissensformen und Wissensbestände (im lokalen Umfeld) über Kinderrechte verknüpfen?
- Welche Unterstützung- und Fördersysteme kennen wir?
- Wie können Ämter und freie Träger mittels bereichsübergreifender, abgestimmter Handlungsstrategien für die Bekanntmachung/Umsetzung der Kinderrechte in der Kommune angesprochen werden?
Im Hinblick auf die drei Rechtsbereiche der UN-Kinderrechtskonvention Schutz, Förderung und Beteiligung können folgende Fragen helfen:
Rechtsbereich Schutz
Wie tragen kommunale Strukturen/Institutionen zum Schutz der Kinder bei? Welche Partner im Sozialraum können uns helfen, die Kinder zu stärken?
- Jugendämter
- Koordinatorinnen und Koordinatoren für das Netzwerk Kinderschutz
- Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter
- Wohlfahrtsverbände, freie Träger für Eltern-Familienbildung
- Heime, stationäre Unterbringungen
- Kinderärzte und Kinderärztinnen
- Gesundheitsämter
- Schulpsychologie
- Systemberatung Extremismusprävention (SystEx)
- Träger Eingliederungshilfe
- Polizei und Ordnungsbehörden
- Kriminalkommissariat Prävention
- Familiengerichte
- …
Rechtsbereich Förderung
Wie viele und welche barrierefreien außerschulischen Lernmöglichkeiten stehen jedem einzelnen Kind/Jugendlichen zur Verfügung? Wie gestaltet die Schule qualitätsvolle, chancengerechte und nachhaltige Kooperationen?
- Schulnetzwerke (z.B. Startchancen)
- Schulamt (Schulaufsicht)
- Fachberatungen (z.B. Fachoffensive Grundschule)
- Inklusionsfachberatungen
- Regionale Bildungsbüros
- Medienberatungen
- Datenschutzbeauftragte
- Zentrum für schulpraktische Lehrkräfteausbildung (ZfsL)
- Schulträger (Kinderrechtsbeauftragte)
- OGS-Träger
- Fachhochschulen und Universitäten
- Kultureinrichtungen
- Bibliotheken, Mediatheken, Musikschulen, Kunstschulen
- Sportvereine
- Theaterpädagogische Werkstatt
- Sternsinger
- Kirchen
- Ehrenamtliche Unterstützung (z.B. Lesepaten)
Rechtsbereich Beteiligung
Sind unsere Kooperationspartnerinnen und -partner sensibilisiert, Kindern und Jugendlichen echte Partizipation und Stärkung zu ermöglichen? Wie stärkt die Schule die Kinder und Jugendlichen, ihre Rechte im öffentlichen Raum geltend zu machen?
- UNICEF
- Deutsches Kinderhilfswerk
- National Coalition Deutschland
- Save the children
- Ombudsstellen für Kinderrechte
- Kinder-und Jugendparlamente
- Caterer (z.B.OGS)
- Gebäudemanagement (auch für die Gestaltung des Außengeländes)
Ideen für den Schulalltag
Kinderrechteschulen ermutigen die Schülerinnen und Schüler explizit, ihre Bedarfe auch im kommunalen Raum zur Sprache zu bringen und ihre Rechte einzufordern. So überprüfen Schülerinnen und Schüler beispielsweise Sport- und offene Freizeitangebote in der Kommune, Spielplätze, Grünflächen, offene Treffpunkte und Jugendzentren in erreichbarer Nähe. Weitere Ideen:
- Gestaltung von Schulwegen
- Bereitstellung einer Infrastruktur der non-formalen Bildung (z. B. Vereine, außerschulische Jugendarbeit)
- Einrichtung von Kinder- und Jugendparlament/Kinder- und Jugendbeiräte
- Bereitstellung eines eigenen Budgets für Kinder und Jugendbeiräte
- Einrichtung städtischer Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche
- Einrichtung von Ombudsstellen für junge Menschen zur Inanspruchnahme ihrer Rechte
- Einrichtung eines Kinder- Jugendbüros
- Durchführung einer Zukunftswerkstatt zum Thema Kinderrechte
- Erstellung von Kinder- und Jugendstadtplänen
Weiterführende Informationen und Good Practice-Beispiele
Kinderfreundliche Kommunen
Das Programm „Kinderfreundliche Kommunen“ ist eine gemeinsame Initiative von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk, die Städte und Gemeinden dabei begleitet, die UN-Kinderrechte nachhaltig auf lokaler Ebene umzusetzen und die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen gezielt zu fördern.
Gute Praxis in Kinderfreundlichen Kommunen
Netzwerklandschaft
Im Aufgabenfeld "Ganztag in der Schule" wurden von der QUA-LiS NRW Instrumente für die Vernetzung von Schule entwickelt. Die Netzwerklandschaft steht als Download zur Verfügung und kann von Schulen zur Visualisierung der eigenen Vernetzung verwendet werden. Die GGS Am Pappelsee hat das Tool verwendet, um die Vernetzung der Schule im Bereich Kinderrechte darzustellen und fortzuentwickeln:
Für weitere Hintergrundinformationen zum Instrument der "Netzwerklandschaft" klicken Sie hier.