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Unterricht kinderrechtsbasiert gestalten

Gruppe von Schülern, die in der Schule reden und schreiben

Kinderrechte werden häufig als Unterrichtsinhalt definiert. Darüber hinaus bieten die Kinderrechte eine Grundlage für Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen. Ein kinderrechtsbasierter Unterricht fußt auf den Rechtsbereichen Schutz, Förderung und Partizipation. Diese drei Rechtsbereiche bilden handlungsleitende Prinzipien für Entscheidungen und Prozesse der Unterrichtsplanung und -durchführung. Über die bewusste Gestaltung von Unterricht auf der Grundlage dieser Prinzipien können die Kinderrechte für Schülerinnen und Schüler erfahrbar gemacht und schulalltäglich erlebbar werden. Bei der Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht sollten die individuellen Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern (Schutz- und Förderungsrecht) berücksichtigt und ihre Perspektive in die Unterrichtsgestaltung einbezogen werden (Partizipation).