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Erziehung und Prävention

Visualisierung des Aufgabenschwerpunktes Erziehung und Prävention. Auf dem Bild ist eine Familie zu sehen. Der Vater spielt mit dem kleineren Kind, die Mutter beschäftigt sich mit dem größeren Kind.

Der Auftrag zur Umsetzung von Erziehung und Prävention in der Schule ergibt sich zum einen aus dem in § 1 und § 2 des Schulgesetz NRW formulierten Bildungs- und Erziehungsauftrag. Zum anderen werden in diesem Zusammenhang vor allem zwei Beschlüsse der Kultusministerkonferenz wirksam: „Empfehlung zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule“ (15.11.2012) und „Bildung und Erziehung als gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule“ (11.10.2018).

Erziehung und Prävention sind wichtige Bestandteile eines umfassenden Schulentwicklungsprozesses. Beides hat Einfluss auf das Schul- und Lernklima sowie Auswirkungen auf die Bildungsbiographien von Kindern und Jugendlichen. Schule agiert dabei gemeinsam mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern. Sie hat die Aufgabe, die Bildungslandschaft aktiv zu gestalten (vgl. Beschluss KMK 11.10.2018, S.9) und ihre inner- und außerschulischen Beratungsnetzwerke auszubilden.

Ziel der QUA-LiS NRW ist, die Schulen darin zu unterstützen, ihre Schulentwicklungsprozesse im Kontext von Erziehung und Prävention als Querschnittsthemenbereich weiterzuentwickeln. Eine besondere Perspektive liegt an der Schnittstelle zwischen Schule und Kommune, bei der die Schulsozialarbeit eine besondere Rolle hat. Auf der Internetseite werden u.a. hierfür fortlaufend Informationen, Materialien und Praxisbeispiele zur Verfügung gestellt.