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Termine

Illustration eines Tischkalenders mit vielen freien Feldern sowie Grafik einer Uhr

Wichtige Termine sind im Folgenden zusammengestellt. Sie werden immer wieder aktualisiert, können jedoch auch auf den Seiten des Schulministeriums NRW nachgelesen werden.

 

Feste Termine

„Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.“ (Quelle: Schulgesetz NRW, § 7, Absatz 1) Der erste Schultag ist jeweils der erste Tag nach dem Ferienende.

 

Ferientermine in Nordrhein-Westfalen für das Schuljahr 2025/2026

Herbstferien: 13. - 25. Oktober 2025

Weihnachtsferien: 22. Dezember 2025 - 6. Januar 2026

Osterferien: 30. März - 11. April 2026

Pfingstferien: 26. Mai 2026

Sommerferien: 20. Juli - 1. September 2026

Langfristige Sommerferienregelung bis 2030

Ferientermine Herbst 2024 bis Pfingsten 2026 aller Bundesländer (ohne Sommerferien)

Siehe auch die Informationen des Schulministeriums NRW. Die Schulferien werden jeweils für einige Jahre im Voraus von der Ständigen Konferenz der Kultusministerinnen und -minister der Länder (KMK) festgelegt.

 

Bewegliche Ferientage

"Das Ministerium erlässt die Ferienordnung. Sie sieht neben den landesweiten Ferien bewegliche Ferientage vor, über deren Termine die Schulkonferenz entscheiden kann." (Quelle: Schulgesetz NRW, § 7, Absatz 2)

"Neben den Ferien, die für ganz Nordrhein-Westfalen einheitlich festgelegt sind, stehen den Schulen pro Schuljahr drei (Schuljahr 2025/26, 2026/27 und 2027/28) bis vier (Schuljahr 2024/25, 2028/29 und 2029/30) bewegliche Ferientage zur Verfügung. Wann genau diese sein sollen, entscheidet die Schulkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger. Eine einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde ist anzustreben. Dabei muss mindestens einer der beweglichen Ferientage den Festen und Bräuchen vor Ort (zum Beispiel Karneval) entsprechend festgelegt werden. Weiterhin wird angestrebt, dass alle Schulen einer Gemeinde sich einvernehmlich für einen Termin entscheiden. Die Entscheidung, wann die beweglichen Ferientage stattfinden sollen, ist spätestens acht Wochen vor Beginn der Sommerferien des kommenden Schuljahres zu treffen. Die Schulleitung gibt diese Termine unverzüglich an die Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Schulaufsichtsbehörde weiter. Bei der Festlegung der beweglichen Ferientage sind die Termine für die zentralen Prüfungen zu berücksichtigen." (Quelle: Schulministerium NRW - Ferienordnung für NRW bis 2029/2030)

Im Schuljahr 2025/2026 stehen den Schulen in NRW drei bewegliche Ferientage zur Verfügung

 

Religiöse Feiertage ab dem Schuljahr 2022/2023

Siehe Übersicht in der BASS: Religiöse Feiertage

 

Wahlen Mitwirkungsgremien

"Die jährlichen Wahlen in den Mitwirkungsgremien finden zu Beginn des Schuljahres statt:

  1. in den Klassen und Jahrgangsstufen spätestens zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn,
  2. in der Lehrerkonferenz spätestens drei Wochen nach Unterrichtsbeginn,
  3. in den Klassenpflegschaften und Jahrgangsstufenpflegschaften spätestens drei Wochen nach Unterrichtsbeginn,
  4. in der Schulpflegschaft spätestens fünf Wochen nach Unterrichtsbeginn,
  5. im Schülerrat spätestens fünf Wochen nach Unterrichtsbeginn."

(Quelle: BASS NRW Empfehlung einer Wahlordnung für die Schulmitwirkungsgremien)