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Inklusive schulische Bildung

Visualisierung des Aufgabenschwerpunktes inklusive Bildung, dargestellt durch ein Foto mit einer Person im Vordergrund, die in einem Rollstuhl sitzt

2009 ist die VN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland in Kraft getreten. Jedes Land ist verpflichtet die Konvention auch im Bildungsbereich umzusetzen. In Nordrhein-Westfalen bildet die Grundlage zur Umsetzung der inklusiven schulischen Bildung das 9. Schulrechtsänderungsgesetz.

Partner des Ministeriums für Schule und Bildung NRW in diesem Entwicklungsprozess ist die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW). Sie wirkt an der Weiterentwicklung der inklusiven Bildung in den Schulen des Landes mit, um gemeinsames Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen zu unterstützen.

Ziel von QUA-LiS NRW ist die Unterstützung der Schul- und Unterrichtsentwicklung an inklusiven Schulen unter besonderer Berücksichtigung von Heterogenität und Vielfalt. Gemeinsam mit Schulleitungen und Lehrkräften, Fachberatungen sowie der Schulaufsicht, außerschulischen Partnern aus Jugendhilfe, Wissenschaft, Kommunen und Zivilgesellschaft, werden praxisnahe Konzepte und Materialien konzipiert und im Dialog mit Praktikerinnen und Praktikern weiterentwickelt. Zudem baut QUA-LiS stufenweise ein Internetangebot auf, das Schulen auf dem Entwicklungsweg zur inklusiven Bildung begleitet, unterstützt und über aktuelle Vorhaben informiert.