Mit der Novellierung des Weiterbildungsgesetzes (WbG) wurde ein „Innovationsfonds für die Weiterbildung“ als neues Förderinstrument gesetzlich verankert. Das für Weiterbildung zuständige Ministerium fördert jährlich auf Grundlage von § 19 WbG mit dem Innovationsfonds Projekte der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen (NRW), die zum Aufbau eines Systems des lebensbegleitenden Lernens beitragen und möglichst einrichtungs- und trägerübergreifend angelegt sind.
Ziel der Förderung ist es, der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in NRW zu ermöglichen, sich auf veränderte gesellschaftliche und strukturelle Herausforderungen einzustellen, neue innovative Absätze zu entwickeln, auszuprobieren und nachhaltig zu implementieren.
Der Innovationsfonds stellt jährlich insgesamt bis zu 1 Million Euro pro Jahr für Vorhaben zur Verfügung. Gefördert werden Maßnahmen mit jeweils bis zu 50 000 Euro. Die zur Förderung bewilligten Projekte für das Jahr 2025 können vom 1. Januar 2025 bis einschließlich 31. Dezember 2025 umgesetzt werden.
Die Bewerbungsfrist für eine Interessensbekundung „Innovationsfonds 2025“ endet am 01. Mai 2024.
Mit der landesweiten Förderung von Modellvorhaben will die Landesregierung das Innovationspotenzial von Volkshochschulen und nach dem WbG anerkannte Einrichtungen in anderer Trägerschaft in NRW weiter stärken. Die Projekte sollen zum Thema „Weiterbildung im Wandel – Wie sieht die Zukunft des Lehrens und Lernens aus?“ in 2024 mindestens auf eine der folgenden Fragen Bezug nehmen:
- Welchen Beitrag kann das Innovationsvorhaben für eine inklusive, offene, nachhaltige und sich zunehmend digital organisierende Gesellschaft leisten?
- Wie sind Bildungsangebote methodisch-didaktisch weiterzuentwickeln?
- Welche Strategien werden entwickelt und erprobt, die zur Partizipation motivieren und neue Zugänge zur Weiterbildung (z.B. Angebote für ältere Menschen oder barrierefreie/diversitätsbewusste Angebote) eröffnen?
- Wie trägt das Vorhaben dazu bei, die Zusammenarbeit mit anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen weiterzuentwickeln und zu stärken?
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Förderbekanntmachung.
Die Bekanntmachung, das Formblatt zur Interessenbekundung sowie FAQ sind im Download-Bereich abrufbar.
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