Schulmitwirkung
Organisation/Verfahren
Eine gute Schule lebt davon, dass Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte des Ganztags, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Ideen formulieren und einbringen können. Hierzu gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Mitwirkung.
Eltern haben das Recht, über verschiedene Gremien* in der Schule mitzuarbeiten. Sie können in folgenden Gremien der Schule ehrenamtlich mitwirken (Quelle: www.schulministerium.nrw.de):
- Klassenpflegschaft
- Schulpflegschaft
- Schulkonferenz
- Klassenkonferenz
- Fachkonferenzen/Bildungsgangkonferenzen
Das Schulgesetz regelt in den §§ 62 bis 77 die Form der Mitwirkung im Einzelnen und zeigt Möglichkeiten auf, sich zu beteiligen und mitzusprechen.
§§ 62 bis 64: Grundsätze und das Verfahren der Mitwirkung
§§ 65 bis 75: Mitwirkung in der Schule
§§ 76 bis 77: Mitwirkung beim Schulträger und Ministerium
Grafische Übersicht: Schulmitwirkung
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