Das Schulministerium NRW hat eine Wahlordnung (BASS 17-01 Nr. 1) zur Verfügung gestellt, die erläutert, wie und wann welche Gremien gewählt werden. Sowohl die Geschäftsordnung (BASS 17-02 Nr. 1) als auch die Wahlordnung sollten in der Schule bekannt gemacht werden.