Sprachfeststellungsprüfung anstelle von Pflichtfremdsprachen oder Wahlpflichtfremdsprachen
Durch die Sprachfeststellungsprüfung kann die Amtssprache eines Herkunftslandes anstelle einer Pflichtfremdsprache bzw. Wahlpflichtfremdsprache anerkannt werden, um die Fremdsprachenpflicht für die jeweilige Schullaufbahn zu sichern.
Wer? Schülerinnen und Schüler mit internationaler Familiengeschichte, die aufgrund ihrer migrationsbedingten Schulbiografie nicht von Beginn an in das Fremdsprachenangebot einer Schule integriert werden konnten
Wann? Am Ende des jeweiligen Bildungsganges in der Sekundarstufe I und in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe
Wie? Schriftlicher Prüfungsteil mit landeseinheitlich gestellten Aufgaben sowie mündlicher Prüfungsteil mit z.Z. dezentral gestellten Aufgaben