Das schulische AST-Angebot ist ein Modellprojekt des Landes Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich bei diesem Angebot um ein digitales Format, das die bisherige Form des Hausunterrichts gemäß § 21 Absatz 1 Schulgesetz und §§ 43 bis 46 AO-SF erweitert. Der Unterricht findet im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Schulverhältnisses und in Anbindung an die jeweilige Stammschule statt.
Das schulische AST-Angebot bietet ein zielgruppenorientiertes, staatliches Bildungsangebot für eine sehr kleine Gruppe von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I aller Schulformen, bei denen der Hausunterricht in Präsenz aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden kann. Das schulische AST-Angebot verfolgt das Ziel, auch für diese spezielle Zielgruppe eine bestmögliche schulische Förderung zu ermöglichen. Vorrangiges Ziel der Beschulung im schulischen AST-Angebot – wie auch im Hausunterricht in Präsenz und der Klinikschule – ist die Rückkehr in den Präsenzunterricht der Schule.
Handreichung für Schulleitungen
Mit der Handreichung sollen Schulleitungen über das schulische AST-Angebot informiert werden.
Dazu werden Informationen und Hinweise zu folgenden Aspekten gegeben:
- Merkmale und Ziele des schulischen AST-Angebots
- Voraussetzungen für die Aufnahme in das schulische AST-Angebot
- Aufgaben und Zuständigkeiten der Stammschule für die Zeit der Teilnahme am schulischen AST-Angebot
- Aufgaben und Zuständigkeiten der Fachstelle für das schulische AST-Angebot
- Hinweise zu Leistungsbewertungen und Versetzungsentscheidungen
- Verfahrensablauf zur Teilnahme von Schülerinnen und Schülern im schulischen AST-Angebot