Zu den pädagogischen Aufgaben von Lehrkräften gehören laut § 9 der Allgemeinen Dienstordnung (ADO) die Information und Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern. Lehrerinnen und Lehrer stehen den Eltern und den für die Berufserziehung Mitverantwortlichen für Rücksprachen und Beratung im Rahmen von Sprechstunden oder an besonders zu vereinbarenden Terminen zur Verfügung.