Schutzrechte im Unterricht
Unterricht muss den Schutz aller Schülerinnen und Schüler vor Gewalt und Diskriminierung gewährleisten. Im Unterrichtsalltag geht es sicherlich nur in seltenen Fällen um physische Gewalt. Der schulische Auftrag bezieht sich vielmehr auf den Schutz vor psychischer Gewalt und Beschämung im alltäglichen Unterrichtshandeln. Hier stellen unterschiedliche Konzepte eine kinderrechtsbasierte Orientierung dar:
Die Reckahner Reflexionen stellen eine ethische Grundlage für die Gestaltung pädagogischer Beziehungen dar, indem sie wertschätzende Handlungsweisen aufzeigen und verletzende Handlungsweisen vermindern. Es handelt sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, die aus zehn Leitlinien besteht. Die Kinder- und Menschenrechte fungieren dabei als normative Grundlage.
Die Gewaltfreie Kommunikation (GfK) ist eine Methode der zwischenmenschlichen Kommunikation, die auf Empathie sowie respektvoller, ehrlicher Interaktion beruht. Das Ziel ist eine wertschätzende Beziehung, die langfristig die Kooperation und gemeinsame Kreativität im Zusammenleben und Arbeiten ermöglicht, indem der kompetente Umgang mit Konflikten unterstützt wird. Gewaltfreie Kommunikation stellt damit eine Methode dar, das Recht von Kindern auf Gewaltfreiheit zu schützen.
Der folgende Link richtet sich vorwiegend an Eltern, bietet jedoch einen multimedial gestalteten Überblick zur Praxis Gewaltfreier Kommunikation mit Kindern:
Förder- und Entwicklungsrechte im Unterricht
Der Unterricht dient der individuellen Entwicklung der Persönlichkeit, der Begabung und der Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler. Dabei sind die individuellen Lern- und Entwicklungsstände zu berücksichtigen. Im Sinne der individuellen Förderung muss Unterricht darum bemüht sein, allen Schülerinnen und Schülern in ihrer Verschiedenheit gerecht zu werden. Geöffnete Unterrichtsformate können eine solche Individualisierung der Lernprozesse unterstützen und ermöglichen. Die hier aufgeführten Konzepte und Methoden stärken diese Individualisierung und Subjektorientierung im Sinne der Kinderrechte.
Deeper Learning als Unterrichtsmethode trägt dazu bei, das Recht auf Bildung umzusetzen, da es individuell fördernde, anwendungsorientierte und reflektierende Lernprozesse in den Mittelpunkt stellt.
Deeper Learning setzt auf kompetenzorientiertes und individualisiertes Lernen, sodass jede Schülerin und jeder Schüler gemäß den eigenen Stärken, Interessen und Lernbedürfnissen gefördert wird. Durch differenzierte Lernangebote, Projektarbeit und adaptive Lernformen können Schülerinnen und Schüler ihr Potenzial ausschöpfen und werden gezielt in ihrer bestmöglichen Entwicklung unterstützt.
Ein zentraler Aspekt von Deeper Learning ist das eigenständige Erforschen, Analysieren und Anwenden von Wissen. Dadurch lernen Schülerinnen und Schüler, Herausforderungen aktiv zu bewältigen und innovative Lösungen zu entwickeln. Diese Fähigkeiten tragen dazu bei, persönliche Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe zu stärken.
Deeper Learning ermutigt Kinder, eigenverantwortlich und reflektiert zu lernen. Sie dürfen mitentscheiden, wie sie Lerninhalte erarbeiten und in welchem Tempo sie lernen. Dies entspricht dem Recht auf bestmögliche Entwicklung, da Schülerinnen und Schüler sich selbst als aktiv Gestaltende ihrer Bildung wahrnehmen.
Neben fachlichen Kompetenzen fördert Deeper Learning auch soziale und emotionale Fähigkeiten wie Empathie, Zusammenarbeit und Kommunikationsfähigkeit. Diese sogenannten Soft Skills sind entscheidend für eine ganzheitliche Entwicklung und helfen Kindern, sich in ihrer Umwelt selbstbewusst und erfolgreich zu bewegen.
Durch projektbasiertes Lernen setzen sich Kinder mit realen gesellschaftlichen Fragestellungen auseinander, beispielsweise mit Nachhaltigkeit, sozialer Gerechtigkeit oder technologischen Innovationen. Dies stärkt ihre Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen und aktiv an der Gesellschaft teilzuhaben, was wiederum ihre persönliche Entwicklung und Zukunftschancen verbessert.
Deeper Learning ermöglicht durch seine individualisierte, interaktive und praxisorientierte Ausrichtung eine umfassende Förderung der Schülerinnen und Schüler. Es stellt sicher, dass Kinder nicht nur Wissen erwerben, sondern sich auch persönlich, emotional und sozial weiterentwickeln – ganz im Sinne ihres Rechts auf Förderung und bestmögliche Entwicklung.
Weiterführende Informationen und Links zu Deeper Learning finden Sie im Portal Demokratie bewegt Schule: Methoden und Instrumente partizipativer Lernarrangements | QUA-LiS
Das Forder-Förder-Projekt (Landeskompetenzzentrum für individuelle Förderung NRW)
Das Forder-Förder-Projekt ist ein Projekt des Landeskompetenzzentrums für individuelle Förderung NRW (lif NRW) zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern in ihren Interessen und Potenzialen. Zur Zielgruppe gehören sowohl Schülerinnen und Schüler der Förderschule, der Grundschule, der Sekundarstufe I (Unter- und Mittelstufe) als auch Lernende aus internationalen Klassen, die wöchentlich je zwei Stunden über interessengeleitete Themen eine Expertenarbeit schreiben und im Anschluss daran einen Expertenvortrag anfertigen. Ziel ist es, Kinder in Bereichen ihrer individuellen Interessen und Begabungen herauszufordern und sie damit zugleich bei der Entwicklung ihrer Lernkompetenzen zu fördern. Grundlegend hierfür sind im Forder-Förder-Projekt Strategien des selbstgesteuerten und des forschenden Lernens.
Das Diff-Projekt im Programm LemaS (Leistung macht Schule)
diFF steht für diagnosebasiertes individuelles Fordern und Fördern. Das diFF-Projekt hat seine Wurzeln im Forder-Förder-Projekt und arbeitet mit dem Ziel, dass Schülerinnen und Schüler (der Klassen 3 bis 6) im Unterricht individuell gefördert werden und selbstreguliert, forschend und diversitätssensibel lernen können. Grundlage ist dabei eine potenzial- und prozessorientierten Diagnostik durch Lehrpersonen. Wie das diFF-Projekt an den Schulen umgesetzt wird, zeigt ein Film, der die Lernumgebung für Schülerinnen und Schüler an der Gemeinschaftsgrundschule in Wiedenest und der Gesamtschule Münster Mitte portraitiert. Entscheidend ist, dass die Lernumgebung die Freude am Lernen und die Motivation der Kinder steigert, sich mit einem selbstgewählten Thema oder einer Forschungsfrage zu befassen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Lernstrategien sind zielgerichtete, bewusste Vorgehensweisen, die Schülerinnen und Schüler nutzen, um Lernprozesse zu planen, zu steuern, durchzuführen und zu reflektieren. Sie helfen dabei, Wissen zu erwerben, Probleme zu lösen und eigene Lernwege zu gestalten.
Dabei wird die Unterscheidung in kognitive Strategien (z. B. Zusammenfassen, Wiederholen, Visualisieren), metakognitive Strategien (z. B. Planen, Überwachen, Bewerten des eigenen Lernens) und motivationale und volitionale Strategien (z. B. sich selbst motivieren, Ablenkung vermeiden) vorgenommen.
Lernstrategien unterstützen also zusammenfassend die Selbststeuerung und Eigenaktivität im Lernprozess. Aus einer kinderrechtsbasierten Perspektive sind sie sinnvoll, da sie Kindern helfen, aktiv am eigenen Lernprozess mitzuwirken (Stärkung des Rechts auf Beteiligung und Mitbestimmung). Sie fördern Selbstbestimmung und Eigenverantwortung und ermöglichen es Kindern, ihre individuellen Wege und Stärken zu entdecken und zu nutzen. Lernstrategien sind also aus der Perspektive der Kinderrechte kein bloßes „Werkzeug“, sondern eine pädagogische Haltung: Kinder werden ermutigt, aktive Gestalterinnen und Gestaltern ihrer Bildung zu sein – und das bildet den Kern der Verwirklichung der Kinderrechte in der Schule und im Unterricht.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://www.pedocs.de/volltexte/2023/28190/pdf/Lesperance_et_al_2023_Selbstreguliertes_Lernen_foerdern.pdf
Beteiligungsrechte im Unterricht
Schülerinnen und Schüler haben das Recht, sich zu den Dingen, die sie betreffen, zu äußern, eine eigene Meinung zu entwickeln sowie bei Entscheidungen beteiligt zu werden. In diesem Sinne ist auch der Unterricht partizipativ zu gestalten. Neben außerunterrichtlichen Beteiligungsformaten wie dem Klassenrat oder dem Schulparlament (s. Schulkultur im Portal Demokratie bewegt Schule) können Beteiligungsmöglichkeiten im Unterricht und für den Unterricht umgesetzt werden.
Lern- und Entwicklungsgespräche fokussieren den individuellen Lernstand und die nächsten Entwicklungsschritte einzelner Schülerinnen und Schüler. Sie sprechen Schülerinnen und Schüler in ihrer jeweiligen Individualität mit ihren Interessen, Potenzialen und (Lern-)Bedarfen an. Auf der Grundlage einer fundierten Diagnostik des aktuellen Lern- und Entwicklungsstandes durch die Lehrkraft (als Verantwortungsträger im Lernprozess) und der individuellen Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler werden gemeinsam Perspektiven und Ziele für den weiteren Lernweg entwickelt. Die Rolle der Lehrkraft verändert sich in diesem Format vom Instrukteur und Vermittler hin zum Lernbegleiter individueller und zunehmend selbstbestimmter Lernprozesse. Die Schülerinnen und Schüler übernehmen hier eine aktive Rolle im Lernprozess, indem sie Ziele und Wege definieren, eigene Lernwege gehen bzw. erforschen, dabei ggf. Hilfen einfordern und die eigenen Lernwege formativ und summativ reflektieren.
Das Konzept der Lern- und Entwicklungsgespräche verwirklicht Aspekte der Kinderrechte in allen drei Rechtsbereichen. Zunächst mal sind die Verwirklichung der Förderrechte durch den Ausgangspunkt der Gespräche am individuellen Lern- und Entwicklungsstand des einzelnen Schülers/der einzelnen Schülerin mit Blick auf den nächsten Schritt der Entwicklung offensichtlich. Vor allem werden aber Beteiligungsrechte durch das Konzept selbst (individuelles Beratungsgespräch mit aktiver Schülerrolle und Rolle der Lehrkraft als Begleiter von Lernprozessen) offensichtlich. Aber auch im Sinne der Schutzrechte kann über dieses Konzept eine mögliche Beschämung von Schülerinnen und Schülern vermieden werden, da die Lernentwicklung beispielsweise an den individuellen Lernstand anknüpft und im persönlichen Gespräch verhandelt wird.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: Lernentwicklungsgespräche - So werden Hemmungen bei den Kindern abgebaut - Deutsches Schulportal
Ein moderner Leistungsbegriff sollte die Persönlichkeitsentwicklung aller Schülerinnen und Schüler stärken und Beteiligung fördern. Damit stellt sich die Frage: Wie kann eine partizipative Prüfungskultur aussehen, die Mitsprache in Feedback- und Rückmeldeprozessen ermöglicht? Anhand von Beispielen aus der Praxis wird in diesem Video aufgezeigt, wie ein Wandel der Prüfungskultur hin zu mehr Partizipation und Nachhaltigkeitserleben von Schülerinnen und Schülern möglich wird.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
https://deutsches-schulportal.de/unterricht/wie-demokratisch-kann-pruefungskultur-sein/
Im Projekt Your Vision Schule NRW werden Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in der Schule in den Mittelpunkt gestellt und das Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung praktisch umgesetzt. Neben dem Schwerpunkt „Schule als Lebensort“ bindet das Programm Schülerinnen und Schüler auch aktiv in die Gestaltung der Schule als „Lernort“ ein. Es bietet Schülerinnen und Schülern vielfältige Gelegenheiten, eigene Perspektiven auf und für die Gestaltung des Unterrichts zu entwickeln, demokratische Aushandlungsprozesse zu erleben, Interessen zu vertreten und sich als selbstwirksam zu erfahren.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: