Nach Artikel 10 (2) der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen wirken Eltern durch Elternvertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mit. In jeder Schule besteht auf der Ebene der Klassen die Klassenpflegschaft - das Fundament der Mitbestimmung; die Vorsitzenden aller Klassen bilden die Schulpflegschaft. Sie vertritt die Interessen aller Eltern.